
Segmentierung
Teil von Kundensegmentierung für Bindungsprogramme
Segmente mit verständlichen Regeln dokumentieren
Eine verständliche Segmentregel hält Zweck, Eintritt, Ausschlüsse, Austritt und unklare Fälle fest. Mit Vorlage und Beispiel.
Verständlich ist eine Segmentregel, wenn eine fachkundige Person zu einem bestimmten Stichtag entscheiden kann, wer dazugehört, wer ausgeschlossen ist und warum. Notieren Sie die Bedeutung der Gruppe in Alltagssprache und daneben die genaue Datenregel. Ein eingängiger Name allein genügt nicht.
Mit dem Zweck beginnen
Notieren Sie, welche Entscheidung die Gruppe unterstützt. „Kunden mit offenem Nutzungsschritt“ ist nur sinnvoll, wenn Schritt und mögliche Hilfe klar sind. Ein wertender Name wie „schwierige Kunden“ wäre irreführend, wenn die Regel lediglich einen offenen Vorgang erfasst.
| Feld | Leitfrage |
|---|---|
| Zweck | Welche Entscheidung braucht die Gruppe? |
| Grundgesamtheit | Welche Kunden kommen infrage? |
| Eintritt | Welches Ereignis oder welcher Zustand führt hinein? |
| Zeitraum und Stichtag | Welche Daten waren wann verfügbar, und wie lange gilt die Zuordnung? |
| Ausschlüsse und Vorrang | Welche Fälle gehören trotz Eintritt nicht hinein? |
| Austritt | Was beendet die Mitgliedschaft? |
| Unklare Fälle | Was geschieht bei fehlenden, verspäteten oder widersprüchlichen Daten? |
| Verantwortung | Wer klärt fachliche Grenzfälle? |
Diese Felder sind eine Arbeitshilfe. Eine rückblickende Auswertung kann eine andere Aktualisierung brauchen als eine operative Gruppe. Übertragen Sie eine gespeicherte Definition deshalb nicht ungeprüft auf einen anderen Zweck.
Eine Regel an einem Beispiel lesbar machen
Ein hypothetischer Regeleintrag für Kunden, bei denen der nächste Schritt eines begonnenen Vorgangs liegt, könnte so aussehen:
Gruppe: „Kunden mit offenem eigenem Nutzungsschritt“. Zweck: Prüfen, ob der nächste Schritt verständlich ist. Eintritt: Ein geeigneter Kunde hat einen festgelegten Vorgang begonnen; zum Stichtag ist mindestens ein solcher Vorgang ohne gültigen Abschluss, und der nächste Schritt liegt nach den verfügbaren Daten beim Kunden. Ausschluss: Der Vorgang wartet nachweislich auf eine interne Freigabe. Austritt: Kein qualifizierender Vorgang ist mehr offen. Unklar: Ist ein Abschluss außerhalb des Systems möglich und nicht erfasst, wird die Zuordnung bis zur Klärung als unsicher markiert.
Vor einer Nutzung müssen „begonnen“, „abgeschlossen“ und „nächster Schritt beim Kunden“ durch überprüfbare Daten definiert werden. Ebenso braucht es eine Regel, wie Vorgänge einem Kunden zugeordnet werden. Bei einem rückblickenden Stichtag ist zu unterscheiden, wann ein Abschluss geschah und wann er bekannt wurde.
Grenzfälle durchgehen
Notieren Sie für klare Ein- und Austritte sowie für Grenzfälle die erwartete Zuordnung: doppeltes Ereignis, fehlender Abschluss, verspätet erfasster Abschluss und mehrere gleichzeitig offene Vorgänge. Eine zweite fachkundige Person kann die Regel anhand der Beschreibung anwenden. Führen unterschiedliche Auslegungen zu unterschiedlichen Ergebnissen, sind Formulierung oder Datenlage zu klären.
Beachten Sie die Ebene der Regel. Der Abschluss eines einzelnen Vorgangs beendet eine Kundengruppe nicht, wenn ein anderer qualifizierender Vorgang noch offen ist. Schreiben Sie Vorrang und Ausschlüsse aus, statt sie der Reihenfolge technischer Filter zu überlassen.
Fachregel und Umsetzung abgleichen
Bewahren Sie den Regeleintrag mit den benötigten Datenfeldnamen und einer verantwortlichen Stelle auf. Prüfen Sie, ob Datenfeld, Zeitfenster und Ein- oder Ausschluss in der Umsetzung zur fachlichen Beschreibung passen. Eine Kennung oder Versionsangabe macht erkennbar, welche Regel einer Auswertung zugrunde liegt.
Bei personenbezogenen Daten müssen Zweck, erforderliche Merkmale, Richtigkeit und Zugriff berücksichtigt werden. Die Dokumentation sollte auch die Aussagegrenzen zeigen: „Kein Abschluss erfasst“ kann eine Messlücke bedeuten und belegt kein fehlendes Interesse.
Relevante Quellen für datenschutzkonforme Segmentierung
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Prinzipien der Datenverarbeitung gemäß Art. 5 DSGVO
- Google Analytics - Vorgangsdaten
- Definierte Datenerfassung und -verarbeitung
- Google Analytics - Zeitraumdefinition
- Verwendung von Stichtagen und Datensätze
- Google Analytics - Datenintegrität
- Behandlung von unvollständigen oder widersprüchlichen Daten
